Urlaub...
Erholungsphasen für die Helfenden...
TeilnehmerInnen am FSJ haben Anspruch auf mindestens 24 Tage Urlaub. Jugendliche unter 18 Jahren haben einen höeren Urlaubsanspruch von 30 Tagen.

Das Freiwillige Soziale Jahr wird als Wartezeit für Studien- oder Ausbildungsplätze bzw. als Vorpraktikum anerkannt.