Vergütung...
Geldleistungen, Sozialleistungen, Verpflegung...
TeilnehmerInnen am FSJ haben Anspruch auf verschiedene Leistungen. Dazu gehört neben festem Urlaub auch der Anspruch auf Geldleistungen, zu denen neben einem Taschengeld auch Fahrgeld und Sozialleistungen gehören:
  1. Taschengeld: der Maximalbetrag für ein monatliches Taschengeld kann in den jeweiligen bpa-Geschäftsstellen erfragt werden,
  2. Zuschüsse: Zuschüsse zu Fahrtkosten, Unterkunft/Verpflegung und/oder Arbeitskleidung können beantragt werden,
  3. Sozialleistungen:
Neben diesen Leistungen erhalten AbsolventInnen des FSJ einen FSJ-Ausweis mit dem sie an verschiednen Stellen Vergünstigungen erhalten können sowie eine Abschlussbescheinigung.

In jedem Fall ist es ratsam, sich vor der Entscheidung für ein Freiwilliges soziales Jahr über die Leistungen zu informieren. Die bpa-Geschäftsstellen geben hier gerne Auskunft.