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Bundesfreiwilligendienst

Was ist der BFD?

Der neue Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist seit dem 01.Juli 2011 der Ersatz für den Zivildienst. Hintergrund ist die Aussetzung der Wehrpflicht. Im Unterschied zum Freiwilligen Soziale Jahr (FSJ) gibt es keine Altersgrenze. Jede Frau und jeder Mann kann nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht auf freiwilliger Basis an dem Dienst teilnehmen.

Der Bundesfreiwilligendienst ist eine neue Möglichkeit, sich außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum zwischen sechs und 18 Monaten unter anderem in sozialen Tätigkeitsfeldern (z.B. Gesundheitspflege) zu engagieren. Der BFD wird wie das FSJ ganztägig als praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet und pädagogisch mit dem Ziel begleitet, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.

Der Bundesfreiwilligendienst beginnt ebenfalls in der Regel am 1. August oder am 1. September eines jeden Jahres. Für über 27jährige Freiwillige ermöglicht der BFD eine Ausgestaltung als Teilzeittätigkeit.

Die Trägerschaft liegt nicht bei der bpa gGmbH, sondern ausschließlich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Interessierte Einsatzstellen und Freiwillige müssen sich daher an das BAFzA wenden.

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