ANSPRUCH PFLEGEN

Was ist das FSJ

Heute ist das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ein soziales Bildungsjahr. Das FSJ bietet jungen Menschen vielfältige Chancen, einen Teil der Lebenswirklichkeit durch die überwiegend ganztätige praktische Hilfstätigkeit unter anderem in den Einrichtungen der Gesundheitspflege kennen zu lernen.

Das FSJ trägt dazu bei, die berufliche Orientierung und das Kennenlernen von Berufsfeldern im sozialen Bereich zu erfahren. Der Einblick in die Praxis der beruflichen Arbeit vermittelt neue Perspektiven - nicht nur für Schulabgänger, sondern auch für junge Leute, die berufstätig sind oder waren. Es ermöglicht die persönliche Eignung für einen solchen Beruf zu prüfen.

Außerdem vermittelt das FSJ die Möglichkeit seine Persönlichkeit und Kompetenzen weiterzuentwickeln. Die Freiwilligen machen neue Erfahrungen und lernen die eigenen Fähigkeiten und Grenzen kennen. Sie werden selbstständiger und lernen Verantwortung zu übernehmen. Schließlich wird das FSJ auch auf die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz angerechnet.

Während des FSJ erhalten die Freiwilligen

  • eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Arbeitslosen-, Unfall-, Renten-,  Kranken-  und Pflegeversicherung.
  • Taschengeld,
  • ggf. Unterkunft und Verpflegung oder Sachleistungen.

Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Kindergeld für die Eltern. 

Bewerben können sich alle jungen Leute nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht (ab 15 Jahren) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Das FSJ beginnt in der Regel am 1. August oder 1. September und dauert für gewöhnlich 12 Monate. Es kann bis zu 6 Monate verlängert werden.